Forderungspolitik
REGELN FÜR DAS BESCHWERDEVERFAHREN
des vionelle.eu e-shops
- Identifizierung des Händlers
- Diese Beschwerdeverfahrensregeln (im Folgenden „CPR“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen:
Geschäftsname: MARCO INVEST s.r.o.
Eingetragener Sitz: Dunajské nábr. 2529/38, Komárno 945 01, Slowakische Republik
Eingetragen im Unternehmensregister des Bezirksgerichts Nitra, Abteilung Sro, Aktenzeichen. 47821/N
Registrierungsnummer des Unternehmens: 52287955
Steuer-ID-Nr.: 2120971490
Umsatzsteuer-ID-Nr.: SK2120971490
Bankkonto: SK4775000000004026981845
der Händler ein Mehrwertsteuerzahler ist,
(im Folgenden der „Händler“ oder „Verkäufer“) und jede Person, die als Käufer der vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angebotenen Produkte auftritt und die ein Verbraucher im Sinne der weiteren Bestimmungen der auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik ist, d.h. der folgenden Gesetze: Gesetz 108/2024 über den Verbraucherschutz und über die Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung und Gesetz 40/1964, Zivilgesetzbuch, in seiner geänderten Fassung, mit der in Ziffer 4.4. genannten Ausnahme, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der kein Verbraucher ist, regelt.
1.2. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Verkäufers:
E-Mail: info@vionelle.eu
Telefonische Nummer: +421 917 544 455
1.3. Adresse für Beschwerden und Rücktritt vom Vertrag:
MARCO INVEST s.r.o., Dunajské nábr. 2529/38, Komárno 945 01, Slowakische Republik
- Grundlegende Bestimmungen
2.1. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern – Verbrauchern und dem Händler.
III. Ausübung der Rechte aus der Sachmängelhaftung
3.1. Der Käufer kann die Rechte aus der Mängelhaftung nur ausüben, wenn er unverzüglich und innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Erhalt der betreffenden Sache reklamiert. Unterlässt der Käufer die Reklamation, erlöschen die Rechte aus der Mängelhaftung.
- Haftung für Defekte
4.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung an der verkauften Sache vorhanden ist und der sich innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Lieferung zeigt.
4.2. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Sache mit digitalen Elementen, für die der digitale Inhalt oder der digitale Service während eines vereinbarten Zeitraums fortlaufend zu liefern ist, haftet der Verkäufer für jeden Mangel des digitalen Inhalts oder des digitalen Service, der während des gesamten vereinbarten Zeitraums auftritt oder sich zeigt, und zwar mindestens während der zwei (2) Jahre nach Lieferung der Sache mit digitalen Elementen.
4.3. Bei gebrauchten Sachen können die Parteien eine kürzere Frist für die Mängelhaftung des Verkäufers als die in den Ziffern 4.1 und 4.2 genannte vereinbaren, die jedoch nicht kürzer als ein (1) Jahr ab der Lieferung der betreffenden Sache sein darf.
4.4. Wenn der Käufer kein Verbraucher ist, haftet der Verkäufer für jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer an der verkauften Sache vorhanden ist und der sich innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Lieferung zeigt.
- Rechte aus der Haftung für Sachmängel
5.1. Wenn der Verkäufer für einen Mangel an einer verkauften Sache haftet, hat der Käufer das Recht, den Mangel durch den Verkäufer entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben zu lassen, das Recht auf einen angemessenen Kaufpreisnachlass oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.2. Der Käufer kann die Zahlung des gesamten oder eines Teils des Kaufpreises verweigern, bis der Verkäufer seine Verpflichtungen aus der Mängelhaftung erfüllt hat, es sei denn, der Käufer ist zum Zeitpunkt der Reklamation mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Kaufpreises im Verzug. Der Käufer hat den Kaufpreis unverzüglich zu zahlen, nachdem der Verkäufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
5.3. Der Käufer kann seine Rechte aus der Mängelhaftung, einschließlich des Rechts nach Ziffer 5.2, nur ausüben, wenn er innerhalb von zwei (2) Monaten nach Entdeckung eines Mangels, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Fristen nach Ziffer 4.1 bis 4.3, eine Mängelrüge erhoben hat.
5.4. Die Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung schließt den Anspruch des Käufers auf Ersatz des ihm durch einen Mangel entstandenen Schadens nicht aus.
- Eine Beschwerde einreichen
6.1. Eine Reklamation kann in jeder Niederlassung des Verkäufers oder bei einer anderen Person, die der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsabschluss oder vor Versand der bestellten Ware mitgeteilt hat, oder im Wege der Fernkommunikation an die Adresse des Sitzes oder der Niederlassung des Verkäufers oder an eine andere Adresse, die der Verkäufer dem Käufer bei oder nach Vertragsabschluss mitgeteilt hat, eingereicht werden.
6.2. Wenn der Käufer eine Reklamation als Postsendung verschickt und der Verkäufer die Annahme verweigert, gilt die Sendung am Tag der Verweigerung als zugestellt.
6.3. Der Verkäufer muss dem Käufer sofort nach Einreichung der Reklamation durch den Käufer eine schriftliche Empfangsbestätigung zukommen lassen. Der Verkäufer gibt in der Reklamation die Frist gemäß Artikel 507 (1)(b) des Gesetzes 40/1964, Zivilgesetzbuch, in seiner geänderten Fassung an, innerhalb derer der Mangel behoben werden soll. Die mitgeteilte Frist darf dreißig (30) Tage ab dem Datum der Reklamation nicht überschreiten, es sei denn, eine längere Frist ist durch objektive Gründe, die sich dem Einfluss des Verkäufers entziehen, gerechtfertigt.
6.4. Wenn der Verkäufer die Haftung für einen Mangel ablehnt, muss er den Käufer schriftlich über die Gründe für die Ablehnung informieren. Wenn der Käufer die Haftung des Verkäufers für den Mangel durch ein Gutachten oder eine Stellungnahme einer akkreditierten Person, einer bevollmächtigten Person oder einer benachrichtigten Person nachweist, kann der Käufer erneut reklamieren und der Verkäufer darf die Haftung für den Mangel nicht verweigern; eine erneute Reklamation unterliegt nicht den Bestimmungen von Artikel 621 (3) des Gesetzes 108/2024 zum Verbraucherschutz und zur Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung. Die Kosten, die dem Verbraucher im Zusammenhang mit dem Gutachten und der Stellungnahme des Sachverständigen entstehen, sind in Artikel 509 (2) des Gesetzes 40/1964, Zivilgesetzbuch, in seiner geänderten Fassung geregelt.
6.5. Hat der Verkäufer den Käufer vor Abschluss eines Vertrages oder vor der Zusendung bestellter Artikel, wenn ein Vertrag auf der Grundlage einer Bestellung des Käufers geschlossen wurde, darüber informiert, dass eine Reklamation bei einer anderen Person eingereicht werden kann, so gilt jede Handlung oder Unterlassung dieser Person für die Zwecke der Mängelhaftung als Handlung oder Unterlassung des Verkäufers.
VII. Beseitigung von Mängeln
7.1. Der Käufer hat das Recht, einen Mangel nach seiner Wahl durch Austausch oder Reparatur beheben zu lassen. Der Käufer kann nicht eine Art der Mängelbeseitigung wählen, die unmöglich ist oder die im Vergleich zu einer anderen Art der Mängelbeseitigung dem Verkäufer unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes der Sache ohne Mangel und der Schwere des Mangels, unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, wobei zu berücksichtigen ist, ob eine andere Art der Mängelbeseitigung dem Käufer erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten könnte.
7.2. Der Verkäufer kann die Beseitigung eines Mangels verweigern, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der in Artikel 7.1 Satz 2 genannten, mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
7.3. Der Verkäufer repariert oder ersetzt einen mangelhaften Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Reklamation des Käufers, und zwar kostenlos, auf Kosten des Verkäufers und ohne dem Käufer ernsthafte Unannehmlichkeiten zu verursachen, unter Berücksichtigung der Art des Artikels und des Zwecks, für den der Käufer den Artikel bestellt hat.
7.4. Zum Zwecke der Nachbesserung oder des Austauschs hat der Käufer dem Verkäufer oder der in Artikel 622 (5) des Gesetzes 108/2024 über den Verbraucherschutz und die Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung genannten Person eine mangelhafte Sache zu übergeben oder zur Verfügung zu stellen. Die mit der Übernahme der Sache verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers.
7.5. Der Verkäufer liefert dem Käufer die reparierte oder ersetzte Sache auf Kosten des Verkäufers in der gleichen oder ähnlichen Weise, wie ihm die mangelhafte Sache vom Käufer geliefert wurde, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Wenn der Käufer die Sache nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum, an dem er sie in Empfang nehmen sollte, in Besitz nimmt, kann der Verkäufer die betreffende Sache verkaufen. Bei Gegenständen von höherem Wert muss der Verkäufer den Käufer im Voraus über den beabsichtigten Verkauf informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Übernahme des Gegenstands einräumen. Unmittelbar nach dem Verkauf zahlt der Verkäufer dem Käufer den Verkaufserlös nach Abzug der Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Verkauf des Artikels entstanden sind, aus, vorausgesetzt, der Käufer übt sein Recht auf einen Anteil am Erlös innerhalb einer vom Verkäufer in der Mitteilung über den beabsichtigten Verkauf angegebenen angemessenen Frist aus. Der Verkäufer kann den Gegenstand auf seine Kosten vernichten, wenn der Gegenstand nicht verkauft wurde oder wenn der geschätzte Verkaufserlös nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Lagerung des Gegenstands entstanden sind, sowie die Kosten, die dem Verkäufer bei einem Verkauf notwendigerweise entstanden wären.
7.6. Bei der Beseitigung eines Mangels veranlasst der Verkäufer den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau der reparierten oder ersetzten Sache, wenn der Austausch oder die Reparatur den Ausbau der mangelhaften Sache erfordert, die entsprechend ihrer Art und ihrem Zweck vor Auftreten des Mangels eingebaut war. Der Verkäufer und der Käufer können vereinbaren, dass die Demontage der mangelhaften Sache und der Einbau der reparierten oder ersetzten Sache vom Käufer auf Kosten und Risiko des Verkäufers veranlasst werden kann.
7.7. Wird ein Mangel durch Ersatzlieferung behoben, so hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die gewöhnliche Abnutzung der mangelhaften Sache entstanden ist, und auf Ersatz des gewöhnlichen Gebrauchs der Sache vor ihrer Ersetzung.
7.8. Der Verkäufer haftet für Mängel an Ersatzartikeln gemäß Artikel 619 des Gesetzes 108/2024 über den Verbraucherschutz und über die Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung.
7.9. Gemäß Artikel 517 (1) des Gesetzes 40/1964, Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung, ist der Käufer zu einem angemessenen Kaufpreisnachlass berechtigt oder kann auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn:
- a) der Verkäufer es versäumt hat, einen mangelhaften Artikel zu reparieren oder zu ersetzen,
- b) der Verkäufer es versäumt hat, eine mangelhafte Sache in Übereinstimmung mit Artikel 623 (4) und (6) des Gesetzes 108/2024 über den Verbraucherschutz und über Änderungen bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung zu reparieren oder zu ersetzen,
- c) der Verkäufer sich geweigert hat, einen Mangel gemäß Artikel 623 (2) des Gesetzes 108/2024 über den Verbraucherschutz und die Änderung bestimmter Gesetze in seiner geänderten Fassung zu beheben,
- d) derselbe Mangel an einer Sache nach deren Reparatur oder Ersatz auftritt,
- e) die Art eines Mangels ist so schwerwiegend, dass er einen sofortigen Kaufpreisnachlass oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
- f) der Verkäufer hat erklärt oder es liegen Umstände vor, die darauf hindeuten, dass der Verkäufer einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer beseitigen wird.
7.10. Ein Kaufpreisnachlass entspricht der Differenz zwischen dem Wert der verkauften Sache und dem Wert der mangelfreien Sache.
7.11. Der Käufer kann nicht gemäß Klausel 7.9 vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer zu dem Mangel beigetragen hat oder wenn der Mangel unerheblich ist. Der Verkäufer trägt die Beweislast dafür, dass der Käufer zu dem Mangel beigetragen hat oder dass der Mangel unerheblich ist.
7.12. Betrifft der Kaufvertrag den Kauf mehrerer Sachen, so kann der Käufer nur in Bezug auf eine mangelhafte Sache vom Vertrag zurücktreten. In Bezug auf andere Gegenstände kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, die anderen Gegenstände ohne den mangelhaften Gegenstand zu behalten.
7.13. Nach Rücktritt vom Vertrag oder einem Teil davon hat der Käufer die mangelhafte Sache auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden. Der Verkäufer veranlasst die Demontage des nach Art und Zweck eingebauten Gegenstandes, bevor der Mangel offensichtlich geworden ist. Unterlässt der Verkäufer dies innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer die Demontage der Sache und ihre Lieferung an den Verkäufer auf dessen Kosten und Risiko veranlassen.
7.14. Nach dem Rücktritt vom Vertrag hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum, an dem der betreffende Artikel an den Verkäufer zurückgeschickt wurde, oder nachdem der Nachweis erbracht wurde, dass der Käufer den Artikel an den Verkäufer geschickt hat, zurückzuzahlen, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt.
7.15. Der Verkäufer erstattet dem Käufer den Kaufpreis zurück oder zahlt ihm einen Kaufpreisnachlass, und zwar auf dieselbe Weise, die der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verwendet hat, es sei denn, der Käufer stimmt ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zu. Der Verkäufer trägt alle mit der Zahlung verbundenen Kosten.
7.16. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die normale Abnutzung und den normalen Gebrauch einer mangelhaften Sache vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag entstanden ist.
VIII. Haftung für Mängel in digitalen Inhalten
8.1. Der Händler haftet für Mängel an digitalen Inhalten, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sind und sich innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Lieferung zeigen, wenn die digitalen Inhalte einmalig oder wiederholt geliefert werden.
8.2. Der Händler beseitigt einen Mangel an digitalen Inhalten innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Beschwerde des Verbrauchers, und zwar kostenlos und ohne dem Verbraucher ernsthafte Unannehmlichkeiten zu bereiten, wobei die Art der digitalen Inhalte und der Zweck, für den der Verbraucher die digitalen Inhalte bestellt hat, berücksichtigt werden.
8.3. Das VU kann die Beseitigung eines solchen Mangels verweigern, wenn die Beseitigung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes der mangelfreien digitalen Inhalte und der Schwere des Mangels, unmöglich ist oder dem VU unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde.
- Haftung für Mängel an Dienstleistungen
9.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung vorhanden ist und sich innerhalb von zwei (2) Jahren nach Erbringung der Leistung zeigt.
9.2. Für die Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung für Dienstleistungen gelten die Bestimmungen von Artikel VI dieser Bedingungen sinngemäß.
- Schlussbestimmungen
10.1. Diese Beschwerdeverfahrensregeln sind integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Informationen und Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten, die für diese Website gelten. Sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Informationen und Grundsätze zum Schutz personenbezogener Daten sind auf der Website des Verkäufers verfügbar.
10.2. Diese Beschwerdeverfahrensregeln werden mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 18. Juni 2025 gültig und treten in Kraft.
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