{"id":1797,"date":"2025-08-08T09:30:58","date_gmt":"2025-08-08T07:30:58","guid":{"rendered":"https:\/\/vionelle.eu\/forderungspolitik\/"},"modified":"2025-08-21T14:34:56","modified_gmt":"2025-08-21T12:34:56","slug":"forderungspolitik","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vionelle.eu\/de\/forderungspolitik\/","title":{"rendered":"Forderungspolitik"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>REGELN F\u00dcR DAS BESCHWERDEVERFAHREN<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong>des vionelle.eu e-shops<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Identifizierung des H\u00e4ndlers  <\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> <\/u><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Diese Beschwerdeverfahrensregeln (im Folgenden &#8222;CPR&#8220;) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen:<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsname: MARCO INVEST s.r.o.<br \/>\nEingetragener Sitz: Dunajsk\u00e9 n\u00e1br. 2529\/38, Kom\u00e1rno 945 01, Slowakische Republik <\/p>\n<p>Eingetragen im Unternehmensregister des Bezirksgerichts Nitra, Abteilung Sro, Aktenzeichen. 47821\/N<br \/>\nRegistrierungsnummer des Unternehmens: 52287955<\/p>\n<p>Steuer-ID-Nr.: 2120971490<\/p>\n<p>Umsatzsteuer-ID-Nr.: SK2120971490<br \/>\nBankkonto: SK4775000000004026981845<\/p>\n<p>der H\u00e4ndler ein Mehrwertsteuerzahler ist,<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(im Folgenden der &#8222;H\u00e4ndler&#8220; oder &#8222;Verk\u00e4ufer&#8220;) und jede Person, die als K\u00e4ufer der vom Verk\u00e4ufer auf der Website des Verk\u00e4ufers angebotenen Produkte auftritt und die ein Verbraucher im Sinne der weiteren Bestimmungen der auf der Website des Verk\u00e4ufers ver\u00f6ffentlichten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik ist, d.h. der folgenden Gesetze: Gesetz 108\/2024 \u00fcber den Verbraucherschutz und \u00fcber die \u00c4nderung bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung und Gesetz 40\/1964, Zivilgesetzbuch, in seiner ge\u00e4nderten Fassung, mit der in Ziffer 4.4. genannten Ausnahme, die das Rechtsverh\u00e4ltnis zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer, der kein Verbraucher ist, regelt. <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.2. Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Verk\u00e4ufers:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>E-Mail: info@vionelle.eu<\/p>\n<p>Telefonische Nummer: +421 917 544 455<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1.3. Adresse f\u00fcr Beschwerden und R\u00fccktritt vom Vertrag:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>MARCO INVEST s.r.o., Dunajsk\u00e9 n\u00e1br. 2529\/38, Kom\u00e1rno 945 01, Slowakische Republik <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Grundlegende Bestimmungen<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><u> <\/u><\/strong><\/p>\n<p>2.1. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen K\u00e4ufern &#8211; Verbrauchern und dem H\u00e4ndler.<\/p>\n<p><strong><u>III. Aus\u00fcbung der Rechte aus der Sachm\u00e4ngelhaftung <\/u><\/strong><\/p>\n<p>3.1. Der K\u00e4ufer kann die Rechte aus der M\u00e4ngelhaftung nur aus\u00fcben, wenn er unverz\u00fcglich und innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Erhalt der betreffenden Sache reklamiert. Unterl\u00e4sst der K\u00e4ufer die Reklamation, erl\u00f6schen die Rechte aus der M\u00e4ngelhaftung. <\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Haftung f\u00fcr Defekte<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung an der verkauften Sache vorhanden ist und der sich innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Lieferung zeigt.<\/p>\n<p>4.2. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Sache mit digitalen Elementen, f\u00fcr die der digitale Inhalt oder der digitale Service w\u00e4hrend eines vereinbarten Zeitraums fortlaufend zu liefern ist, haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr jeden Mangel des digitalen Inhalts oder des digitalen Service, der w\u00e4hrend des gesamten vereinbarten Zeitraums auftritt oder sich zeigt, und zwar mindestens w\u00e4hrend der zwei (2) Jahre nach Lieferung der Sache mit digitalen Elementen.<\/p>\n<p>4.3. Bei gebrauchten Sachen k\u00f6nnen die Parteien eine k\u00fcrzere Frist f\u00fcr die M\u00e4ngelhaftung des Verk\u00e4ufers als die in den Ziffern 4.1 und 4.2 genannte vereinbaren, die jedoch nicht k\u00fcrzer als ein (1) Jahr ab der Lieferung der betreffenden Sache sein darf.<\/p>\n<p>4.4. Wenn der K\u00e4ufer kein Verbraucher ist, haftet der Verk\u00e4ufer f\u00fcr jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Lieferung an den K\u00e4ufer an der verkauften Sache vorhanden ist und der sich innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Lieferung zeigt.<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Rechte aus der Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. Wenn der Verk\u00e4ufer f\u00fcr einen Mangel an einer verkauften Sache haftet, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel durch den Verk\u00e4ufer entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben zu lassen<strong>,<\/strong> das Recht auf einen angemessenen Kaufpreisnachlass oder das Recht, vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>5.2. Der K\u00e4ufer kann die Zahlung des gesamten oder eines Teils des Kaufpreises verweigern, bis der Verk\u00e4ufer seine Verpflichtungen aus der M\u00e4ngelhaftung erf\u00fcllt hat, es sei denn, der K\u00e4ufer ist zum Zeitpunkt der Reklamation mit der Zahlung des gesamten oder eines Teils des Kaufpreises im Verzug. Der K\u00e4ufer hat den Kaufpreis unverz\u00fcglich zu zahlen, nachdem der Verk\u00e4ufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. <\/p>\n<p>5.3. Der K\u00e4ufer kann seine Rechte aus der M\u00e4ngelhaftung, einschlie\u00dflich des Rechts nach Ziffer 5.2, nur aus\u00fcben, wenn er innerhalb von zwei (2) Monaten nach Entdeckung eines Mangels, sp\u00e4testens jedoch bis zum Ablauf der Fristen nach Ziffer 4.1 bis 4.3, eine M\u00e4ngelr\u00fcge erhoben hat.<\/p>\n<p>5.4. Die Aus\u00fcbung der Rechte aus der M\u00e4ngelhaftung schlie\u00dft den Anspruch des K\u00e4ufers auf Ersatz des ihm durch einen Mangel entstandenen Schadens nicht aus.<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Eine Beschwerde einreichen  <\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1. Eine Reklamation kann in jeder Niederlassung des Verk\u00e4ufers oder bei einer anderen Person, die der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer vor Vertragsabschluss oder vor Versand der bestellten Ware mitgeteilt hat, oder im Wege der Fernkommunikation an die Adresse des Sitzes oder der Niederlassung des Verk\u00e4ufers oder an eine andere Adresse, die der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer bei oder nach Vertragsabschluss mitgeteilt hat, eingereicht werden.<\/p>\n<p>6.2. Wenn der K\u00e4ufer eine Reklamation als Postsendung verschickt und der Verk\u00e4ufer die Annahme verweigert, gilt die Sendung am Tag der Verweigerung als zugestellt.<\/p>\n<p>6.3. Der Verk\u00e4ufer muss dem K\u00e4ufer sofort nach Einreichung der Reklamation durch den K\u00e4ufer eine schriftliche Empfangsbest\u00e4tigung zukommen lassen. Der Verk\u00e4ufer gibt in der Reklamation die Frist gem\u00e4\u00df Artikel 507 (1)(b) des Gesetzes 40\/1964, Zivilgesetzbuch, in seiner ge\u00e4nderten Fassung an, innerhalb derer der Mangel behoben werden soll. Die mitgeteilte Frist darf drei\u00dfig (30) Tage ab dem Datum der Reklamation nicht \u00fcberschreiten, es sei denn, eine l\u00e4ngere Frist ist durch objektive Gr\u00fcnde, die sich dem Einfluss des Verk\u00e4ufers entziehen, gerechtfertigt.  <\/p>\n<p>6.4. Wenn der Verk\u00e4ufer die Haftung f\u00fcr einen Mangel ablehnt, muss er den K\u00e4ufer schriftlich \u00fcber die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ablehnung informieren. Wenn der K\u00e4ufer die Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr den Mangel durch ein Gutachten oder eine Stellungnahme einer akkreditierten Person, einer bevollm\u00e4chtigten Person oder einer benachrichtigten Person nachweist, kann der K\u00e4ufer erneut reklamieren und der Verk\u00e4ufer darf die Haftung f\u00fcr den Mangel nicht verweigern; eine erneute Reklamation unterliegt nicht den Bestimmungen von Artikel 621 (3) des Gesetzes 108\/2024 zum Verbraucherschutz und zur \u00c4nderung bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung. Die Kosten, die dem Verbraucher im Zusammenhang mit dem Gutachten und der Stellungnahme des Sachverst\u00e4ndigen entstehen, sind in Artikel 509 (2) des Gesetzes 40\/1964, Zivilgesetzbuch, in seiner ge\u00e4nderten Fassung geregelt.  <\/p>\n<p>6.5. Hat der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer vor Abschluss eines Vertrages oder vor der Zusendung bestellter Artikel, wenn ein Vertrag auf der Grundlage einer Bestellung des K\u00e4ufers geschlossen wurde, dar\u00fcber informiert, dass eine Reklamation bei einer anderen Person eingereicht werden kann, so gilt jede Handlung oder Unterlassung dieser Person f\u00fcr die Zwecke der M\u00e4ngelhaftung als Handlung oder Unterlassung des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong><u>VII. Beseitigung von M\u00e4ngeln   <\/u><\/strong><\/p>\n<p>7.1. Der K\u00e4ufer hat das Recht, einen Mangel nach seiner Wahl durch Austausch oder Reparatur beheben zu lassen. Der K\u00e4ufer kann nicht eine Art der M\u00e4ngelbeseitigung w\u00e4hlen, die unm\u00f6glich ist oder die im Vergleich zu einer anderen Art der M\u00e4ngelbeseitigung dem Verk\u00e4ufer unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde, insbesondere des Wertes der Sache ohne Mangel und der Schwere des Mangels, unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Kosten verursachen w\u00fcrde, wobei zu ber\u00fccksichtigen ist, ob eine andere Art der M\u00e4ngelbeseitigung dem K\u00e4ufer erhebliche Unannehmlichkeiten bereiten k\u00f6nnte. <\/p>\n<p>7.2. Der Verk\u00e4ufer kann die Beseitigung eines Mangels verweigern, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht m\u00f6glich ist oder unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde, einschlie\u00dflich der in Artikel 7.1 Satz 2 genannten, mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden w\u00e4re.<\/p>\n<p>7.3. Der Verk\u00e4ufer repariert oder ersetzt einen mangelhaften Artikel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Reklamation des K\u00e4ufers, und zwar kostenlos, auf Kosten des Verk\u00e4ufers und ohne dem K\u00e4ufer ernsthafte Unannehmlichkeiten zu verursachen, unter Ber\u00fccksichtigung der Art des Artikels und des Zwecks, f\u00fcr den der K\u00e4ufer den Artikel bestellt hat.<\/p>\n<p>7.4. Zum Zwecke der Nachbesserung oder des Austauschs hat der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer oder der in Artikel 622 (5) des Gesetzes 108\/2024 \u00fcber den Verbraucherschutz und die \u00c4nderung bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung genannten Person eine mangelhafte Sache zu \u00fcbergeben oder zur Verf\u00fcgung zu stellen. Die mit der \u00dcbernahme der Sache verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Verk\u00e4ufers. <\/p>\n<p>7.5. Der Verk\u00e4ufer liefert dem K\u00e4ufer die reparierte oder ersetzte Sache auf Kosten des Verk\u00e4ufers in der gleichen oder \u00e4hnlichen Weise, wie ihm die mangelhafte Sache vom K\u00e4ufer geliefert wurde, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Wenn der K\u00e4ufer die Sache nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Datum, an dem er sie in Empfang nehmen sollte, in Besitz nimmt, kann der Verk\u00e4ufer die betreffende Sache verkaufen. Bei Gegenst\u00e4nden von h\u00f6herem Wert muss der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer im Voraus \u00fcber den beabsichtigten Verkauf informieren und ihm eine angemessene zus\u00e4tzliche Frist zur \u00dcbernahme des Gegenstands einr\u00e4umen. Unmittelbar nach dem Verkauf zahlt der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer den Verkaufserl\u00f6s nach Abzug der Kosten, die dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Lagerung und dem Verkauf des Artikels entstanden sind, aus, vorausgesetzt, der K\u00e4ufer \u00fcbt sein Recht auf einen Anteil am Erl\u00f6s innerhalb einer vom Verk\u00e4ufer in der Mitteilung \u00fcber den beabsichtigten Verkauf angegebenen angemessenen Frist aus. Der Verk\u00e4ufer kann den Gegenstand auf seine Kosten vernichten, wenn der Gegenstand nicht verkauft wurde oder wenn der gesch\u00e4tzte Verkaufserl\u00f6s nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, die dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Lagerung des Gegenstands entstanden sind, sowie die Kosten, die dem Verk\u00e4ufer bei einem Verkauf notwendigerweise entstanden w\u00e4ren.    <\/p>\n<p>7.6. Bei der Beseitigung eines Mangels veranlasst der Verk\u00e4ufer den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau der reparierten oder ersetzten Sache, wenn der Austausch oder die Reparatur den Ausbau der mangelhaften Sache erfordert, die entsprechend ihrer Art und ihrem Zweck vor Auftreten des Mangels eingebaut war. Der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer k\u00f6nnen vereinbaren, dass die Demontage der mangelhaften Sache und der Einbau der reparierten oder ersetzten Sache vom K\u00e4ufer auf Kosten und Risiko des Verk\u00e4ufers veranlasst werden kann. <\/p>\n<p>7.7. Wird ein Mangel durch Ersatzlieferung behoben, so hat der Verk\u00e4ufer keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die gew\u00f6hnliche Abnutzung der mangelhaften Sache entstanden ist, und auf Ersatz des gew\u00f6hnlichen Gebrauchs der Sache vor ihrer Ersetzung.<\/p>\n<p>7.8. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr M\u00e4ngel an Ersatzartikeln gem\u00e4\u00df Artikel 619 des Gesetzes 108\/2024 \u00fcber den Verbraucherschutz und \u00fcber die \u00c4nderung bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung.<\/p>\n<p>7.9. Gem\u00e4\u00df Artikel 517 (1) des Gesetzes 40\/1964, B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, in der jeweils g\u00fcltigen Fassung, ist der K\u00e4ufer zu einem angemessenen Kaufpreisnachlass berechtigt oder kann auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten, wenn:<\/p>\n<ol>\n<li>a) der Verk\u00e4ufer es vers\u00e4umt hat, einen mangelhaften Artikel zu reparieren oder zu ersetzen,<\/li>\n<li>b) der Verk\u00e4ufer es vers\u00e4umt hat, eine mangelhafte Sache in \u00dcbereinstimmung mit Artikel 623 (4) und (6) des Gesetzes 108\/2024 \u00fcber den Verbraucherschutz und \u00fcber \u00c4nderungen bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung zu reparieren oder zu ersetzen,<\/li>\n<li>c) der Verk\u00e4ufer sich geweigert hat, einen Mangel gem\u00e4\u00df Artikel 623 (2) des Gesetzes 108\/2024 \u00fcber den Verbraucherschutz und die \u00c4nderung bestimmter Gesetze in seiner ge\u00e4nderten Fassung zu beheben,<\/li>\n<li>d) derselbe Mangel an einer Sache nach deren Reparatur oder Ersatz auftritt,<\/li>\n<li>e) die Art eines Mangels ist so schwerwiegend, dass er einen sofortigen Kaufpreisnachlass oder einen R\u00fccktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder<\/li>\n<li>f) der Verk\u00e4ufer hat erkl\u00e4rt oder es liegen Umst\u00e4nde vor, die darauf hindeuten, dass der Verk\u00e4ufer einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten f\u00fcr den K\u00e4ufer beseitigen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p>7.10. Ein Kaufpreisnachlass entspricht der Differenz zwischen dem Wert der verkauften Sache und dem Wert der mangelfreien Sache.<\/p>\n<p>7.11. Der K\u00e4ufer kann nicht gem\u00e4\u00df Klausel 7.9 vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten, wenn der K\u00e4ufer zu dem Mangel beigetragen hat oder wenn der Mangel unerheblich ist. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt die Beweislast daf\u00fcr, dass der K\u00e4ufer zu dem Mangel beigetragen hat oder dass der Mangel unerheblich ist. <\/p>\n<p>7.12. Betrifft der Kaufvertrag den Kauf mehrerer Sachen, so kann der K\u00e4ufer nur in Bezug auf eine mangelhafte Sache vom Vertrag zur\u00fccktreten. In Bezug auf andere Gegenst\u00e4nde kann der K\u00e4ufer nur dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, die anderen Gegenst\u00e4nde ohne den mangelhaften Gegenstand zu behalten. <\/p>\n<p>7.13. Nach R\u00fccktritt vom Vertrag oder einem Teil davon hat der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache auf Kosten des Verk\u00e4ufers an diesen zur\u00fcckzusenden. Der Verk\u00e4ufer veranlasst die Demontage des nach Art und Zweck eingebauten Gegenstandes, bevor der Mangel offensichtlich geworden ist. Unterl\u00e4sst der Verk\u00e4ufer dies innerhalb einer angemessenen Frist, kann der K\u00e4ufer die Demontage der Sache und ihre Lieferung an den Verk\u00e4ufer auf dessen Kosten und Risiko veranlassen.  <\/p>\n<p>7.14. Nach dem R\u00fccktritt vom Vertrag hat der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer den Kaufpreis sp\u00e4testens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Datum, an dem der betreffende Artikel an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckgeschickt wurde, oder nachdem der Nachweis erbracht wurde, dass der K\u00e4ufer den Artikel an den Verk\u00e4ufer geschickt hat, zur\u00fcckzuzahlen, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt.<\/p>\n<p>7.15. Der Verk\u00e4ufer erstattet dem K\u00e4ufer den Kaufpreis zur\u00fcck oder zahlt ihm einen Kaufpreisnachlass, und zwar auf dieselbe Weise, die der K\u00e4ufer zur Zahlung des Kaufpreises verwendet hat, es sei denn, der K\u00e4ufer stimmt ausdr\u00fccklich einer anderen Zahlungsmethode zu. Der Verk\u00e4ufer tr\u00e4gt alle mit der Zahlung verbundenen Kosten. <\/p>\n<p>7.16. Der Verk\u00e4ufer hat keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch die normale Abnutzung und den normalen Gebrauch einer mangelhaften Sache vor dem R\u00fccktritt vom Kaufvertrag entstanden ist.<\/p>\n<p><strong><u>VIII. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel in digitalen Inhalten <\/u><\/strong><\/p>\n<p>8.1. Der H\u00e4ndler haftet f\u00fcr M\u00e4ngel an digitalen Inhalten, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sind und sich innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Lieferung zeigen, wenn die digitalen Inhalte einmalig oder wiederholt geliefert werden.<\/p>\n<p>8.2. Der H\u00e4ndler beseitigt einen Mangel an digitalen Inhalten innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Beschwerde des Verbrauchers, und zwar kostenlos und ohne dem Verbraucher ernsthafte Unannehmlichkeiten zu bereiten, wobei die Art der digitalen Inhalte und der Zweck, f\u00fcr den der Verbraucher die digitalen Inhalte bestellt hat, ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>8.3. Das VU kann die Beseitigung eines solchen Mangels verweigern, wenn die Beseitigung unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde, insbesondere des Wertes der mangelfreien digitalen Inhalte und der Schwere des Mangels, unm\u00f6glich ist oder dem VU unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Kosten verursachen w\u00fcrde.<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel an Dienstleistungen  <\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr jeden Mangel, der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung vorhanden ist und sich innerhalb von zwei (2) Jahren nach Erbringung der Leistung zeigt.<\/p>\n<p>9.2. F\u00fcr die Aus\u00fcbung der Rechte aus der M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr Dienstleistungen gelten die Bestimmungen von Artikel VI dieser Bedingungen <em>sinngem\u00e4\u00df<\/em>.<\/p>\n<ol>\n<li><strong><u>  Schlussbestimmungen  <\/u><\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>10.1. Diese Beschwerdeverfahrensregeln sind integraler Bestandteil der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und der Informationen und Grunds\u00e4tze zum Schutz personenbezogener Daten, die f\u00fcr diese Website gelten. Sowohl die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen als auch die Informationen und Grunds\u00e4tze zum Schutz personenbezogener Daten sind auf der Website des Verk\u00e4ufers verf\u00fcgbar. <\/p>\n<p>10.2. Diese Beschwerdeverfahrensregeln werden mit ihrer Ver\u00f6ffentlichung auf der Website des Verk\u00e4ufers am <strong>18. Juni 2025<\/strong> g\u00fcltig und treten in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Dieser E-Shop ist zertifiziert <\/em><a href=\"https:\/\/www.pravoeshopov.sk\/\"><em>https:\/\/www.pravoeshopov.sk<\/em><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>REGELN F\u00dcR DAS BESCHWERDEVERFAHREN des vionelle.eu e-shops Identifizierung des H\u00e4ndlers Diese Beschwerdeverfahrensregeln (im Folgenden &#8222;CPR&#8220;) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen: &nbsp; Gesch\u00e4ftsname: MARCO INVEST s.r.o. 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